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Unsere Leistungen

Beratungseinsätze nach § 37,3

Alle Pflegebedürftigen, die das Pflegegeld beziehen und kein Pflegedienst in Anspruch nehmen sind verpflichtet Beratungseinsätze abzurufen.

Pflegegrad 2 und 3

1-mal pro Halbjahr

Pflegegrad 4 und 5

1-mal pro Vierteljahr

Bei Pflegegrad 2 bis 5 kann ein Beratungsbesuch freiwillig in Anspruch genommen werden, trotz laufenden Besuchen des Pflegedienstes.

Der Beratungseinsatz dient zur Information, Beratung und Aufklärung rund um die Pflege aller Angehörigen und Pflegebedürftigen

Grundpflege

Körperpflege (z.B. Duschen, Baden, Ganzwaschung im Bett, Teilwaschung), Mobilisation, Hilfe bei der Nahrungsaufnahme, Transfer, Lagern Hilfe bei Ausscheidungen und vieles mehr. . .

Hauswirtschaft

Einkaufen, Putzen, Wäsche waschen, Staubsaugen, Boden Wischen, Fenster putzen und mehr.

Behandlungspflege

Blutzucker Messung, subkutane Injektionen (z.B. Insulingabe), Blutdruckmessung, Wundversorgung, Medikamente richten und verabreichen, Kompressionsstrümpfe An- und Ausziehen, Kompressionsverbände An- und Ablegen.

Betreuungsleistungen

Stundenweise Betreuung und Beschäftigung zu Hause, Spaziergänge, Begleitung zu Ärzten oder Freizeitaktivitäten.

Unterstützung bei Beantragung von Pflegeleistungen

Unterstützung bei Pflegegradbeantragung, Höherstufung und Widerspruch. Sowie Begleitung bei der Begutachtung durch den medizinischen Dienst.